Kennzeichnung von Paletten in Italien

Recyclingcode FOR 50 ab 01. Januar 2023

Ab 01. Januar 2023 tritt ein neues Gesetz zur Kennzeichnung von Verpackungen in Italien in Kraft. Dann müssen Holzverpackungen mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet werden. Allerdings gilt eine Ausnahmeregelung für Transportverpackungen wie EPAL-EURO Paletten. Für diese Paletten genügt es, den Code lediglich in den Transportdokumenten (auch digital) anzugeben.

Was ist beim Transport von Paletten nach Italien zu beachten?

Demzufolge gilt ab dem 01.01.2023 die Pflicht, bei der Lieferung von Paletten nach Italien bzw. beim Transport von Waren auf EPAL-Paletten nach Italien den Recyclingcode FOR 50 entweder auf den Paletten selbst oder in den Transportdokumenten anzugeben.

Wie kam es zu dem italienischen Gesetz?

Bereits im Frühjahr 2021 hat Italien die neue Regelung erlassen, wonach Verpackungen aller Art mit dem jeweiligen Recyclingcode zu gekennzeichnet werden müssen. Als Reaktion darauf hat zum Beispiel die EPAL im März 2021 das Technische Regelwerk für EURO-Paletten geändert und die Kennzeichnung von EPAL EURO-Paletten mit dem für Holz geltenden Recyclingcode FOR 50 erlaubt. Das Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht ist in Italien dann jedoch mehrmals verschoben worden, zuletzt bis zum 31.12.2022. Schließlich wurde am 21.11.2022 vom italienischen Ministerium für ökologischen Wandel ein Erlass veröffentlicht, in dem eine Richtlinie vom 27.07.2022 zum Gegenstand der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht erklärt wird: bei Transportverpackungen für den B2B-Transport ist die Kennzeichnung mit dem Recyclingcode in Transportdokumenten oder digitalen Dokumenten zulässig. 

 

Welche Optionen für den Transport von Paletten nach Italien sind erlaubt?

Option 1: Es dürfen ausschließlich Paletten geliefert oder für den Warentransport verwendet werden, die mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet sind.

Option 2:  Die Paletten müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn der Recyclingcode FOR 50 in den Transportdokumenten angegeben wird.

Welche Paletten und Transportverpackungen sind von der Regelung ausgenommen?

Für Paletten und Transportverpackungen, die vor dem 01.01.2023 gekennzeichnet oder verkauft worden sind, gilt die Verpflichtung nicht. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht kann ein Bußgeld fällig werden. Für andere europäische Länder existiert bisher keine Kennzeichnungspflicht und ist auch nicht geplant.

Wo gibt es weitere Informationen?

Hier gibt es weitere Informationen zur Richtlinie des italienischen Ministeriums für ökologischen Wandel zur Kennzeichnung von Verpackungen vom 27.07.2022. Im Mitgliederbereich von EPAL gibt es in dem Technischen Regelwerk (Seite 37-38) nähere Angaben zu der optionalen Kennzeichnung von EPAL Europaletten mit dem Recyclingcode FOR 50.


Kontakt

Über Kommentare und Anregungen Ihrerseits freuen wir uns sehr.

Archiv