Behandlungsmethoden gemäß ISPM 15

Was der ISPM erfordert

Damit Paletten und andere Verpackungen die ISPM 15-Zertifizierung erhalten, müssen sie mit einer anerkannten Maßnahme behandelt werden, eine Kennzeichnung erhalten und ihr Holz muss entrindet werden. In bestimmten Ländern muss die Rinde komplett entfernt werden. In anderen sind Rindenanhaftungen zulässig, wenn sie bei beliebiger Länge weniger als drei Zentimeter breit sind oder bei einer Breite von drei Zentimetern oder mehr weniger als 50 Quadratzentimeter groß sind.

Drei anerkannte Behandlungsmethoden

Die Hitzebehandlung (HT)

Die Hitzebhandlung ist die gängigste Methode. Hierbei muss eine Temperatur von 56 Grad Celsius im Kern des Holzes über eine Dauer von 30 Minuten nachweisbar erreicht werden. Zusätzlich kann das Holz technisch getrocknet werden. So kann sichergestellt werden, dass es nachträglich nicht zu einem Schimmelbefall der Paletten kommt.

Die Begasung mit Methylbromid (MB)

Früher war es möglich, das Holz mit Methylbromid zu begasen. Seit 2010 ist dies in der EU aber nicht mehr zulässig. Paletten und Holzverpackungen, die vor 2010 behandelt wurden, dürfen dennoch weiterhin verwendet werden.

Die Mikrowellenbehandlung (Dielectric Heating DH)

Bei der Mikrowellenbehandlung müssen über einen Zeitraum von einer Minute 60 Grad Celsius über den gesamten Holzquerschnitt erreicht werden. Das Holz darf bei dieser Methode eine maximale Dicke von 20 Zentimetern haben. Durchgesetzt hat sich die Mikrowellenbehandlung bisher nicht. Denn trotz sehr kurzer Behandlungsdauer können nur wenige Paletten pro Stunde behandelt werden.

Einmalige Behandlung mit nachhaltiger Wirkung

Möchte man sicherstellen, dass eine Palette hitzebhandelt wurde, kann eine Holzprobe im Labor untersucht werden. Dort wird festgestellt, ob das Holz frei von Nematoden ist (diese Schädlinge werden bei einer Hitzebehandlung abgetötet). Mit dem Befund „nematodenfrei“ lässt sich auf eine Behnadlung gemäß ISPM 15 schließen. Eine einmal durchgeführte Behandlung ist nachhaltig. Auch bei mehrmaliger Verwendung der Verpackung entspricht sie dem ISPM 15-Standard – sofern die Verpackung selbst nicht verändert wurde.

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