
EU-Verpackungsverordnung PPWR: Was Unternehmen jetzt zu Pflichten und Fristen wissen müssen – und warum sofort gehandelt werden sollte
Die Verpackungswelt steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt die Europäische Union eine umfassende Reform auf den Weg, die alle Unternehmen betrifft, die Verpackungen in Verkehr bringen oder nutzen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, die Kreislauffähigkeit zu verbessern und europaweit einheitliche Standards zu schaffen.
Für viele Unternehmen, insbesondere in Industrie, Logistik und Handel, bedeutet das: Es muss jetzt gehandelt werden.
Hintergrund der Verordnung
Mit der PPWR verfolgt die EU ehrgeizige Ziele: Bis 2030 sollen die Verpackungsabfälle pro Kopf um 5 %, bis 2040 um 15 % gegenüber dem Stand von 2018 reduziert werden. Die Verordnung setzt auf Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling als tragende Säulen einer zukunftsfähigen Verpackungsstrategie.
Bereits heute sind erste Regelungen verbindlich, weitere Anforderungen treten in den kommenden Jahren stufenweise in Kraft. Unternehmen müssen ihre Verpackungslösungen überdenken und Prozesse anpassen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.
Anforderungen an Verpackungen im Überblick
Die PPWR definiert klare Kriterien für die Gestaltung, Nutzung und Verwertung von Verpackungen:
- Der ungefüllte Anteil („leerer Raum“) in Versandverpackungen darf 40 % nicht übersteigen. Dabei gilt auch mit Füllmaterialien wie Papier, Luftkissen, Schaumstoffen, Holzwolle oder Styropor gefüllter Raum als leer. Ausnahme bilden lediglich Industrieverpackungen von Maschinen / Maschinenteilen, die aufgrund Ihrer Form nicht kleiner zu verpacken sind.
- Ab 2030 sollen 30 % der Transportverpackungen wiederverwendbar im Rahmen eines dokumentierten Wiederverwendungssystems sein.
- Ab 2040 steigt dieser Anteil auf 90 %.
- Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein.
- Verpackungen gelten als recyclingfähig, wenn sie wirksam getrennt gesammelt, in definierte Abfallströme sortiert und ohne Beeinträchtigung anderer Stoffströme recycelbar sind.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen verwenden, herstellen, importieren oder vertreiben. Besonders relevant ist die Verordnung für Betriebe, die große Mengen an Transportverpackungen, Ladungsträgern oder Einwegverpackungen einsetzen. Dazu zählen auch Holzpaletten und Holzverpackungen, wie sie in der Industrie alltäglich sind.
Was bedeutet die PPWR für den Einsatz von Paletten und Holzverpackungen?
Im Fokus der Verordnung stehen Mehrwegfähigkeit, Recycling und die Reduzierung von Verpackungsabfällen. Unternehmen müssen in Zukunft nachweisen, dass eingesetzte Verpackungen bestimmten Ökodesign-Kriterien entsprechen und einem Rücknahme- bzw. Recyclingsystem zugeführt werden.
Insbesondere Einwegpaletten und Sonderverpackungen geraten hier in den Fokus. Unternehmen, die auf individuelle Verpackungslösungen setzen, müssen frühzeitig sicherstellen, dass diese gesetzeskonform verwertet oder recycelt werden können. Gleichzeitig gewinnen Mehrwegpaletten und standardisierte Ladungsträger an Bedeutung.
Warum sofortiger Handlungsbedarf besteht
Die Umsetzung der PPWR erfolgt schrittweise, doch erste Anforderungen gelten bereits. Unternehmen sind gefordert, verpflichtend zu dokumentieren, wie ihre Verpackungen beschaffen sind, wie sie genutzt und wie sie wiederverwertet werden. Wer sich zu spät vorbereitet, riskiert Lieferverzögerungen, rechtliche Risiken und Imageverluste.
Jetzt ist die Zeit, um:
- bestehende Verpackungslösungen zu überprüfen
- Mehrweg- und Recyclingsysteme zu evaluieren
- Rücknahme- und Nachweisprozesse aufzubauen
Verpackung neu denken: Unsere Lösung
Als Hersteller von Holzpaletten und individuellen Verpackungslösungen unterstützen wir Unternehmen dabei, sich frühzeitig auf die Anforderungen der PPWR vorzubereiten. Durch unsere Zusammenarbeit mit HPEcycle, dem Rücknahmesystem für Holzverpackungen, können Verpackungen nachweisbar in den Kreislauf zurückgeführt werden. Zudem setzen wir auf recyclinggerechtes Design, nachhaltige Materialien und eine digitale Verpackungsplanung, die auch den Dokumentationspflichten künftiger Verordnungen gerecht wird.
Fazit
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern eine Chance, die eigene Verpackungsstrategie zu hinterfragen und zukunftssicher aufzustellen. Wer heute handelt, sichert sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen Vorsprung in Sachen Nachhaltigkeit und Effizienz.
Sie möchten wissen, ob Ihre Verpackungen PPWR-konform sind oder welche Lösungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern persönlich.