Nachhaltigkeit in der Palettenwelt

Lieferkettengesetz 2025: Auswirkungen auf Palettenhersteller, Industrie und Logistik

Die Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften nehmen weiter zu – und mit ihnen die Verantwortung für Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Prozesse konsequent auf Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit und Menschenrechte auszurichten.

Für die Verpackungs- und Logistikbranche – und insbesondere für den Einsatz von Holzpaletten und Holzverpackungen – ergeben sich daraus konkrete Pflichten. Gleichzeitig bietet die neue Gesetzeslage große Chancen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Lieferkette.

Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit und Kreislaufwirtschaft als Pflichtprogramm

Das Lieferkettengesetz gilt seit 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und seit 1. Januar 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Es verpflichtet dazu, Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, nachzuweisen und transparent zu dokumentieren. Besonders betroffen sind Materialien, die global gehandelt werden – darunter Holz.

Für uns als Palettenhersteller bedeutet das:

  1. Wir unterliegen einer erhöhten Sorgfaltspflicht und müssen die Herkunft unseres Holzes lückenlos dokumentieren.
  2. Nur Holz aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft darf verwendet werden.
  3. Die Rückverfolgbarkeit vom Rohstoff bis zur fertigen Palette muss jederzeit gewährleistet sein.

Für unsere Kunden gilt:
Verwender von Paletten – also Unternehmen, die Waren auf Paletten transportieren oder empfangen – sind nicht verpflichtet, zusätzliche Nachweise im Rahmen der EUDR zu führen. Die Verantwortung für Dokumentation und Herkunftsnachweise liegt vollständig bei Herstellern und Händlern. Damit können wir vielen Kunden Sorgen nehmen: Sie profitieren von rechtssicheren und nachhaltigen Paletten, ohne eigenen Mehraufwand.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Die EUDR (Reg. EU 2023/1115) ist seit Juni 2023 in Kraft. Ihre verbindliche Anwendung startet jedoch erst am 30. Dezember 2025 – dann vor allem für mittlere und große Unternehmen.

Kernanforderungen sind:

  1. Sorgfaltspflichten zur Sicherstellung, dass kein Holz aus illegaler Abholzung oder aus nicht entwaldungsfreien Gebieten stammt.
  2. Geolokalisierungspflicht: Unternehmen müssen genau angeben, von welcher Fläche das Holz stammt.
  3. Digitale Nachweissysteme: Alle Daten müssen in einer EU-Datenbank gemeldet und jederzeit überprüfbar sein.

Für Hersteller bedeutet das eine tiefere Transparenzpflicht, für Kunden dagegen Entlastung: Sie sind von der EUDR-Dokumentation befreit, weil diese ausschließlich auf Ebene der Palettenhersteller und Händler erfüllt wird.

Holzpaletten im Fokus: Pflicht oder Chance?

Holzpaletten sind das Rückgrat globaler Lieferketten – und stehen damit auch im Zentrum neuer Regularien. Wer frühzeitig auf nachhaltige Materialien, digitale Rückverfolgbarkeit und Kreislaufsysteme setzt, verwandelt die gesetzlichen Pflichten in klare Wettbewerbsvorteile.

Unsere Ansätze:

  1. Nachhaltige Rohstoffwahl: PEFC-zertifiziertes Holz aus kontrollierten Quellen
  2. Digitale Transparenz: Softwaregestützte Dokumentation und Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette
    Kreislaufwirtschaft: Rücknahme, Wiederaufbereitung und stoffliche Verwertung über Systeme wie HPEcycle
    So wird das Lieferkettengesetz nicht nur erfüllt, sondern aktiv genutzt, um nachhaltige Lieferketten zu gestalten.

Fazit

Das Lieferkettengesetz gilt heute schon, die EUDR bringt ab Ende 2025 zusätzliche Transparenzpflichten für Holzverpackungen. Wir als Hersteller übernehmen die volle Verantwortung für Sorgfaltspflichten und Dokumentation. Unsere Kunden sind von einer zusätzlichen Nachweispflicht befreit und können sicher sein, dass ihre Paletten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Sie möchten prüfen, wie Ihre Paletten und Holzverpackungen den neuen Anforderungen entsprechen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern individuell und praxisnah.

Über Kommentare und Anregungen Ihrerseits freuen wir uns sehr

Archiv