Kontrollen für Importe von Holz und Holzprodukten aus der Ukraine

Erhebliche Zweifel an EUTR-konformem Import

Derzeit gestalten sich Importe von Holz und Holzprodukten aus der Ukraine schwierig. Die Ukraine versucht, die eigene Wirtschaft trotz des Krieges am Laufen zu halten. Doch das ist nicht so einfach, auch wenn andere europäische Länder durchaus gewillt sind, diese Bestrebungen zu unterstützen und Holz und Holzprodukte aus der Ukraine zu kaufen. Dem entgegen stehen jedoch die gesetzlichen Regelungen der EU-Holzhandelsverordnung und des Holzhandels-Sicherungsgesetzes sowie die Ergebnisse der EU-„Multi-Stakeholder Platform on Protecting and Restoring the World’s Forests, including the EUTR/FLEGT“, wie der HPE seinen Mitgliedern kürzlich auf der Herbsttagung des Verbandes mitteilte.

Nachweise für legal eingeschlagenes Holz kaum möglich

Die EU Mitgliedsstaaten sind sich darin einig, dass ein Nachweis für legalen Holzeinschlag aus den Kriegsgebieten kaum möglich ist. Auch für die übrigen Gebiete wird der Nachweis von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Frage gestellt. „Darauf wies vergangene Woche der zuständige Referatsleiter ausdrücklich hin. Es sei nach den der BLE bislang vorliegenden Versuchen von Marktteilnehmern, zu einem vernachlässigbaren Risiko zu kommen, praktisch nicht möglich, auch nicht aus der Westukraine, EUTR-Konform zu importieren. Dennoch scheut sich die Behörde davor, diese Möglichkeit gänzlich zu verneinen, da sie die ggf. für einzelne Marktteilnehmer bestehenden Möglichkeiten, zu einer belastbaren Verifizierung durch Dritte zu gelangen, nicht kennen.“, so der HPE. Da Prüfungen bisheriger Lieferungen genauso wenig Aufschluss ergaben, seien Importe unmöglich. Trotz des gesetzlichen Verbotes nach der Übergangsfrist sei es darüber hinaus zu verhältnismäßig vielen Importen von Holz und Holzerzeugnisse aus der Ukraine gekommen.

Massiver Preisdruck seitens der Ukraine

Aktuell werden sehr aggressive Offerten aus der Ukraine in den gesamten europäischen Markt gebracht. Das hat eine Instabilität des europäischen Marktes zur Folge. Wie laut HPE einige HPE-Mitglieder berichten, würden die Preise teils unter den Herstellungskosten liegen. Einkäufer aus Kundenunternehmen würden die deutschen Hersteller entsprechend unter Druck setzen. „Bei den Kunden herrsche aber keine Klarheit darüber, dass sie dann mit hoher Wahrscheinlichkeit illegale Ware kaufen. Zudem werden sie damit bei Direktbelieferungen aus der Ukraine zum Erstinverkehrbringer und müssen alle Anforderungen der EUTR und des Holzhandel-Sicherungsgesetzes erfüllen. Auch wenn sie über Zwischenhändler kaufen, bleibt die Ware ggf. illegal.“, erläutert der HPE.

Prüfung der Erstinverkehrbringer

Um die Legalität des europäischen Warenaustausches sicherzustellen, können die bereits bei der BLE registrierten Erstinverkehrbringer geprüft werden. „Zudem sieht das Holzhandel- Sicherungsgesetz (HolzSiG) den Austausch zwischen Zoll und BLE vor, so dass auch jene, die noch nicht bei der BLE registriert sind, geprüft werden können. Zudem liegen dem Zoll auch alle relevanten Daten zu Produkten, Lieferanten, Warenempfängern, Mengen sowie das Einfuhrdatum und weitere Infos vor. Diese Daten sind in der Regel auf dem CMR-Dokument festgehalten. Auch hier noch einmal der Hinweis, über den der HPE bereits mehrfach informiert hatte, dass bei Streckengeschäften derjenige als Erstinverkehrbringer angesehen wird, bei dem die Ware physisch das erste Mal den Boden eines EU-Mitgliedsstaats berührt hat. Dabei ist es unerheblich, ob ein Absatzmittler zwischengeschaltet war, der das Geschäft organisiert hat, es sei denn, die Ware wurde zuvor auf dessen Hof abgeladen.“, so der HPE.

Holzindustrie im Dilemma

An der Komplexität der rechtlichen Grundlagen sowie deren Prüfung auf der einen Seite und den Irritationen des europäischen Holzmarktes auf der anderen Seite wird deutlich, in welchem Dilemma nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft steckt. Während der Ukraine und ihrer Wirtschaft unbedingt geholfen werden soll, müssen Verbände wie der HPE sich gleichzeitig für ihre Mitgliedsunternehmen einsetzen. Der Verband muss dafür Sorge tragen, dass die hohen Qualitätsstandards eingehalten werden und die Unternehmen keinen wirtschaftlichen Schaden durch die derzeitige Situation am europäischen Markt davontragen.

 

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