Palettenlagerung

Einfachstapelung auf dem Boden

Ob auf dem Boden oder im Regal – bei der Lagerung von Paletten gibt es einiges zu beachten. Nur so kann gewährleistet werden, dass sie Transport- und Umschlagbedingungen langfristig standhalten. Grundsätzlich sollten Paletten nur auf befestigten und ebenen Böden gelagert werden. Die Bodenbretter müssen flächig aufliegen, damit sich die Last der Palette gleichmäßig auf die Auflagefläche verteilt.

Folgende Kriterien sollten darüber hinaus berücksichtigt werden

  • Das Bodenbrett ist hinsichtlich Brettstärke und -breite ein kritisches Bauteil.
  • Die Lasteinleitung erfolgt bei starren Gütern über die Klötze.
  • Die maximalen Flächenbelastungen (Kilonewton/Quadratmeter) müssen eingehalten werden.

Mehrfachstapelung auf dem Boden

Zum Stapeln muss in der Regel immer eine Stapelhilfe, also ein Gabelstapler oder ein Hubwagen, benutzt werden. Stapeln ist nicht gleich Stapeln. Je nach Größe und Beschaffenheit seiner Oberfläche muss das Packgut unterschiedlich gestapelt werden. Auch Tragfähigkeit und Auflast der Palette sowie Aufnahmefähigkeit der eingeleiteten Kräfte von den oberen Paletten auf die untere spielen eine Rolle. Bei Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen muss das Ladegut zudem ausreichend tragfest und rutschhemmend sein.

Zulässige Nutzlasten, Auflasten und Stapelhöhen dürfen nicht überschritten werden. Stapel dürfen mit einer maximalen Neigung von 2 Prozent errichtet werden. Bei Mehrfachstapelung müssen wir Nachweise über die zulässigen Belastungen und Stapelfähigkeiten der Palette in Abhängigkeit von Belastbarkeit und Auflagebedingungen führen.

Blocklagerung auf dem Boden

Beim Lagern von Paletten in Blöcken auf dem Boden gelten dieselben Anforderungen wie bei der Mehrfachstapelung. Die Besonderheit hierbei: Die Schlankheit von Palettenstapeln (das Verhältnis der Höhe zur Schmalseite der Grundfläche) darf gemäß den Regelungen der Berufsgenossenschaft nicht größer als 6:1 sein.


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