Der ISPM 15-Standard

Was heißt ISPM 15?

ISPM 15 steht für „Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen“. Alle Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr – egal ob Paletten, Kisten, Verschläge, Stauholz, Fässer, Kabeltrommeln oder lose Zubehörteile – müssen gemäß des ISPM 15 zertifiziert sein.

Warum ISPM 15?

Wenn Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr zirkulieren, muss sichergestellt werden, dass das Holz frei von lebenden Schädlingen ist. Ansonsten könnten mit der Einfuhr heimische Wälder durch die Ausbreitung dieser Schädlinge geschädigt werden. Im Jahr 2002 hat sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organization der UN), entsprechend auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen verständigt. Mit einer rechtsverbindlichen Umsetzung in den einzelnen Ländern wird der ISPM 15 gültig. In Deutschland ist dies über die Pflanzenbeschauverordnung geregelt. Der ISPM 15 gilt in mittlerweile über 100 Ländern. Im EU-Binnenmarkt wird der Standard nicht gefordert.

Wie wird der ISPM 15 angewendet?

Der Standard gilt nur für Vollholz (Nadel- oder Laubholz) mit mindestens 6 mm Dicke, das für Verpackungen oder Stauholz verwendet wird. Er gilt nicht für Holzwerkstoffe. Das Vollholz muss durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. Hitzbehandlung, bearbeitet werden. Nur so kann die Bekämpfung von Schädlingen sichergestellt werden. Wurde das Holz ordnungsgemäß behandelt und im letzten Schritt gemäß ISPM 15 gekennzeichnet, steht dem Export grundsätzlich nichts mehr im Wege.


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