Die richtigen Maße

Palette ist nicht gleich Palette. Zunächst müssen die Grundmaße stimmen. Sie muss mindestens gleich groß oder etwas größer als das Packgut sein, sodass die Ware optimal geschützt und die Palette selbst nicht überladen wird. Zum anderen müssen die Palettenmaße auf LKW und Container abgestimmt sein. Hier gibt es deutliche Unterschiede – vom EURO-Palettenmaß (800 x 1.200 mm), über das Industriepalettenmaß (1.000 x 1.200 mm) oder das Containerpalettenmaß (1.140 x 1.140 mm) bis hin zu Palettenmaßen in Exportmärkten wie in den USA (40 x 48 inch (1.016 x 1.219 mm).

Die Palette muss so hergestellt und aufbereitet werden, dass sie dem jeweiligen Einsatzzweck entspricht. Hierbei muss sie nicht nur unterschiedlichen Transport-, Lagerungs- oder Umschlagsbedingungen gerecht werden, sondern auch der Beschaffenheit der Ladegüter sowie der Art der Belastung.

Bei der Art des Ladeguts wird nach flexiblen und starren Ladegütern differenziert. Je nach Art des Ladeguts ist die Belastung der Palette und somit die Lastverteilung sehr unterschiedlich. Verschiedene Arten des Ladeguts können andere Bauteile und Bereiche der Palette beanspruchen.

Flexible Ladegüter

Als flexible Ladegüter gelten Säcke, Big Bags, Kartons oder Formatpapier. Flexibel sind sie vor allem deshalb, weil sie sich den Verformungen der Auflagefläche anpassen. In diesem Fall kann nur ein Teil der Last von den Klötzen getragen werden. Der andere Teil der Einwirkkräfte muss von den Deckbrettern aufgenommen und zum Teil an die Unterzüge weitergegeben werden. Auch Fässer werden unter den meisten Umständen unter „flexible Ladegüter“ gefasst. Obwohl sie an sich starr sind. Wenn mehr als vier Fässer horizontal gesichert auf einer Palette stehen, wirken verstärkt Kräfte auf die Deck- und Querbretter. Genau so verhält es sich bei einer Anzahl von fünf Coils oder Ringen auf einer Palette.

Starre Ladegüter

Anders als bei flexiblen Ladegütern verteilt sich die Last bei starren Ladegütern im Bestfall mehr auf die Klötze. So können höhere Tragfähigkeiten der Palette erreicht werden. Ladegüter, die aufgrund ihrer Größe (in Relation zur Grundfläche der Palette) und Steifigkeit keine Durchbiegung der Palette verursachen, gelten als starr. Diese sind z.B. einzelne Coils, einzelne Komponenten oder starres Plattenmaterial, aber auch Fässer oder andere Ladegüter, in einer Stückzahl bis maximal vier bei vollflächiger Beladung und wirksam horizontaler Sicherung. Durch Maßnahmen der Ladeeinheitensicherung, wie Stretchen, Schrumpfen oder Umreifen, verschiebt sich das Tragfähigkeitsverhalten von flexiblen zu starren Lasten und die Tragfähigkeit kann auf diese Weise verbessert werden.

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