Ab 01. Januar 2023 tritt ein neues Gesetz zur Kennzeichnung von Verpackungen in Italien in Kraft. Dann müssen Holzverpackungen mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet werden. Allerdings gilt eine Ausnahmeregelung für Transportverpackungen wie EPAL-EURO Paletten. Für diese Paletten genügt es, den Code lediglich in den Transportdokumenten (auch digital) anzugeben.
Neueste Beiträge
Archiv
Schlagwörter
Ausbildung
Ausbildung Holzindustrie
Ausbildung Lüffe-Baak
Bodenlagerung
Bäume
Einfuhrvorschriften
Europalette
Export
Geschichte Paletten
Harsewinkel
Hitzebehandlung
Holzmarkt
Holzpackmittelindustrie
Holzpaletten
Holzpreise
HPE
Import
IPPC-Standard
IPPC-Standards ISPM-15
ISPM
ISPM 15
ISPM 15-Standard
Kartons
Klimaschutz
Klötze
Ladegüter
Laubbäume
nachhaltige Bewirtschaftung
Nachhaltigkeit
Packgutsicherung
Palette
Palettenherstellung
Palettenlagerung
Palettenmaße
Palettenproduktion
Palettenregal
PEFC-Siegel
PEFC-Zertifizierung
PEFC Standard
Rohstoff Holz
Rundholznutzung
Stapelung
Sägewerk
Transportmittel
Warenaustausch