Ab 01. Januar 2023 tritt ein neues Gesetz zur Kennzeichnung von Verpackungen in Italien in Kraft. Dann müssen Holzverpackungen mit dem Recyclingcode FOR 50 gekennzeichnet werden. Allerdings gilt eine Ausnahmeregelung für Transportverpackungen wie EPAL-EURO Paletten. Für diese Paletten genügt es, den Code lediglich in den Transportdokumenten (auch digital) anzugeben.
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